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0511 12400-400FB 5: Neue Entgeltordnung Informationstechnik
Seminar für betriebliche Interessenvertretungen
Kosten
460,00 €
Teilnahmegebühr pro Person
80,00 €
Tagungspauschale
Veranstaltungsort
ver.di Höfe Hannover
Goseriede 10
30159 Hannover
Programmbeschreibung
Ab dem 01.01.2021 gilt eine neue Entgeltordnung für Beschäftigte in der Informationstechnik. Systematisch ist damit eine Aufwertung dieser Beschäftigtengruppe tarifvertraglich verhandelt worden. Beschäftigte könnten bis Ende 2021 individuell ihre Anträge auf Höhergruppierung stellen und damit eine Einsortierung in die neue Entgeltordnung beantragen. Aber, nicht jede Höhergruppierung ist mit Vorteilen für Beschäftigte verbunden!
Die gesetzliche Interessensvertretung hat u.a. die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung tarifvertraglicher Regelungen zu überprüfen und auf ihre Einhaltung zu achten. Da die Arbeitgeber rechtlich keine Verpflichtung haben, darauf hinzuweisen, obliegt es häufig den Gewerkschaften und den Interessen-vertretungen, die Beschäftigten zu informieren. Da Personalräte keine individuelle Rechtsberatung machen können, geht es ebenso um eine gute Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Personalrat.
Das Seminar vermittelt in kompakter Form die Fähigkeit, Überleitungen zu verstehen und nachvollziehen zu können. Es bietet einen Überblick über den Aufbau der Entgeltordnung der Beschäftigten in der Informationstechnik und benennt Besonderheiten.
THEMENSCHWERPUNKTE
• Darstellung der Regelungen zur Überleitung in die EntgO für die Beschäftigten in Hochschulen (Informationstechnik))
• Einführung in die Struktur der EntgO und besondere Tätigkeitsmerkmale
• Grundsätze der Eingruppierung und Sonderregelungen aus dem Tarifvertrag Überleitung
• Kurzeinführung für die Voraussetzungen und Prüfung einer Höhergruppierung aufgrund des
Inkrafttretens der EntgO
• Zusammenspiel Interessenvertretung und Gewerkschaft
• Aufgaben und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Freistellungsgrundlagen
- § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
- § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
- § 19 Abs. 3 MVG oder vglb. R. z.B. MAVO
- § 40 und § 39 Abs. 2 i.V.m. § 37 NPersVG
- § 22a i.V.m. §§ 39 Abs. 5 und 41 Abs. 1 BremPersVG
- § 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG
- § 94 Abs. 6 SGB IX