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0511 12400-400Datenschutz im Betriebsratsbüro
Kosten
730,00 €
Teilnahmegebühr pro Person
120,00 €
Tagungspauschale
Preishinweis
Hotelinformationen auf Anfrage.
Veranstaltungsort
ver.di Höfe Hannover
Goseriede 10
30159 Hannover
Programmbeschreibung
Nicht nur der Behörde, sondern auch der Betriebsrat muss die DS-GVO, das BDSG bzw. das entsprechende LDSG umsetzen. Im Rahmen seiner Rechte und Pflichten nach dem Betriebsverfassungsrecht verarbeitet der Betriebsrat Beschäftigten- oder Bewerberdaten. Für den Datenschutz im Betriebsrats-Büro ist jedoch allein der Betriebsrat zuständig – so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Betriebsräte.
Um den Datenschutzrecht im Betriebsratsbüro umzusetzen, sollte ein BR-Mitglied als Datenschutzbeauftragter des Betriebsrats benannt werden. Denn der Betriebsrat hat nicht nur die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Beschäftigten-Daten in seinem Arbeitsbereich zu prüfen, es sind auch Dokumentationen zu führen, wie z.B. das Verzeichnis der Verarbeitung.
Themenschwerpunkte:
- Datenschutz im BR-Büro
- Stellung/Status des Betriebsrats
- Umsetzung des Datenschutzes im BR-Büro
- Umsetzung der Rechte der Betroffenen
- eigener interner Datenschützer des Betriebsrats
Freistellungsgrundlagen
- § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
- § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
- § 19 Abs. 3 MVG oder vglb. R. z.B. MAVO