Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (intensiv)
Bedeutung für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Kosten
890,00 €
Teilnahmegebühr pro Person
333,00 €
Verpflegungs-/Unterkunftskosten
Preishinweis
Seminargebühr inkl. 22,50 € Veranstaltungspauschale pro Tag/pro Teilnehmer*in
Veranstaltungsort
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Programmbeschreibung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für die Mitgliedstaaten verbindlich und gilt unmittelbar, d.h. es bedarf nur dann einer Umsetzung in eine nationale gesetzliche Regelung, wenn die DSGVO dies ausdrücklich vorsieht. Ansonsten gelten die Normen und Regelungen der DSGVO wie ein Gesetz und müssen von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die DSGVO regelt u.a. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen innerhalb der Europäischen Union. Sie ersetzt das Bundesdatenschutzgesetz in weiten Teilen bzw. dieses gilt nur noch dort, wo die DSGVO dies durch Öffnungsklauseln zulässt.
Die Änderungen wirken sich auf die Rechte der Beschäftigten zum Datenschutz und somit auch erheblich auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung aus. Was bedeutet das nun für deren Arbeit?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
• Auswirkungen der DSGVO auf nationale Regelungen (Bundes-/Landesdatenschutzgesetze, Telekommunikationsgesetz usw.) und auf kollektivrechtliche Regelungen (z.B. Tarifverträge)
• Ziele, Grundsätze und Anwendungsbereiche der DSGVO
• Überblick: Regelungsinhalte der DSGVO, Begriffsklärungen (z.B. personenbezogene Daten, Datensparsamkeit, Datensicherheit, Privacy by Design, Privacy by Default, Datenschutz-Folgeabschätzung usw.)
• Pflichten des Arbeitgebers beim Arbeitnehmerdatenschutz, Anforderungen der DSGVO an die betrieblichen Regelungen
• Umfang der Überprüfung von bisherigen datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen und bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarungen
• Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
• Erarbeiten einer Mustervereinbarung zum Datenschutz unter Beachtung der Anforderungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes
Freistellungsgrundlagen
- § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX
- § 54 Abs. 1 i.V.m. §46 BPersVG / vgl. LPersVG
- § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG