Befristet bis zur Rente? Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungegesetz
Kosten
240,00 €
Teilnahmegebühr pro Person
50,00 €
Tagungspauschale
Veranstaltungsort
ver.di Höfe Hannover
Goseriede 10
30159 Hannover
Programmbeschreibung
Der Fall „Kücük“ hat die Arbeitswelt aufgerüttelt und es bis zum Bundesarbeitsgericht geschafft:
Eine Angestellte wird in mehr als 11 Jahren 13 Mal hintereinander befristet eingestellt.
Befristete Verträge sind heute fast schon die Regel als die Ausnahme.
Doch wie sieht es rechtlich aus? Wie oft darf ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag verlängert wer-den? Wann liegt Rechtsmissbrauch vor? Und welche Einflussmöglichkeiten haben Betriebs- und Personalräte im Befristungsrecht?
Zudem gibt es auch viele Gründe, weniger arbeiten zu wollen: Die Kinder müssen betreut werden, die Eltern gepflegt und der eigene Körper ist auch nicht mehr so leistungsfähig wie in den „Golde-nen Zwanzigern“.
Unter welchen Voraussetzungen können Beschäftigte eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlan-gen? Und können Beschäftigte wieder eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit verlangen, wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Rücken gestärkt ist?
Anhand von interessanten Fällen aus der Rechtsprechung wollen wir die Grundlagen zum TzBfG behandeln.
THEMENSCHWERPUNKTE
- Die rechtlichen Grundlagen der Befristung
- Die Befristung mit Sachgrund
- Die sachgrundlose Befristung
- Dauer der Befristung und Entfristungsmöglichkeiten
- Rechtsfolgen bei unwirksamer Befristung
- Anspruch auf Verringerung oder Erhöhung der Arbeitszeit
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Seminarzeiten:
10:00-17:00 Uhr
Freistellungsgrundlagen
- § 54 Abs. 1 i.V.m. §46 BPersVG / vgl. LPersVG
- § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 40 BetrVG
- § 40 und § 39 Abs. 2 i.V.m. § 37 NPersVG
- § 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG