Mai 2020

    SBV InfoBrief
    Ausgabe Nr. 13

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

...... COVID-19, das Corona-Virus – es hat nicht nur unser Land, sondern weite Teile der Welt fest im Griff und stellt unser Gemeinwesen vor riesige Herausforderungen!

So begann der letzte Info Brief im April und es hat sich nichts an der Situation geändert, außer dass sich mit Fortschreiten der ungewöhnlichen Situation Fragen stellen, die diskutiert und beantwortet werden müssen. Denn nichts wird nach dieser Pandemie so sein, wie es vorher war: weder die Gesundheitssysteme, noch die Sozial-, Wirtschafts-, und Finanzsysteme dieser Welt.

Bis vor nicht allzu langer Zeit ging man davon aus, dass Epidemien oder Pandemien aufgrund der schlechten hygienischen Verhältnisse in den Slums und Schlichtwohngebieten dieser Welt entstehen und dann langsam in die Gebiete der Wohlhabenden einsickern. Heute wird so ein Virus von den billig und viel fliegenden Menschen aus den wohlhabenden Ländern dieser Welt ganz schnell und unkontrolliert grenzübergreifend verbreitet – auch in die Gebiete der Verarmten und Verhungernden hinein. In den Slums gibt es aber gar keine medizinische Intensivpflege........

Über 200.000 Touristen wurden aus allen Infektionsgebieten dieser Welt unter Einsatz beispielloser Logistik in kürzester Zeit nach Hause geholt – einigen hundert gefährdeten, unbegleiteten Kindern aus überfüllten Flüchtlingslagern ist der Weg in viele Länder der Europäischen Union, immerhin Friedensnobelpreisträgerin 2012, weiterhin versperrt, trotz deutschem Minimal-Engagements!

Die Reichen gefährden die Armen. Corona trifft alle... ... aber nicht alle gleich.
(medico-Rundschreiben 01/2020)

Die Virologen und Epidemiologen sind zurzeit allgegenwärtig in Funk und Fernsehen, Presse und Internet. Die Politiker geraten durch immer neue wichtige oder scheinbar wichtige Erkenntnisse, Vorschläge und Forderungen unter Druck. Und wir müssen uns ernsthaft die Frage stellen, welche Einschränkungen der Grundrechte und welche Überwachungsmodelle wir unserer Demokratie und damit uns zumuten können und wollen – auch mit Blick auf ein „Nach der Krise“! Wie kann eine künftige solidarische Gesellschaft aussehen? Oder gewöhnen wir uns an Politik, die qua Verordnung funktioniert?

Noch vor kurzer Zeit wollte uns die Bertelsmann-Stiftung durch Veröffentlichung ihrer Studie weismachen, dass durch eine Verringerung der Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland eine deutlich verbesserte Versorgung der Patienten möglich wäre. Und der Blick ins Ausland sollte uns dafür empfänglich machen, dass es viel Potenzial für eine enorme Verringerung der Klinikstandorte gäbe. Einige Politiker und Ökonomen ließen sich natürlich dazu verleiten, diese Studie in alt bekannter Manier als Blaupause für die weitere Ökonomisierung unseres Gesundheitssystems zu nutzen!

Heute sind genau diese Marktliberalen stolz auf das „beispiellos gut ausgebaute“ deutsche Gesundheitssystem mit den vielen Intensivpflegebetten und verschweigen, dass dies ein eigentlich ungewollter Nebeneffekt der Konkurrenzsituation im Bereich der Gesundheitsindustrie ist, weil jedes Krankenhaus Intensivpflege vorhält, um am Markt mitzuhalten. Und wir sind berechtigterweise froh über diesen Zustand und schauen sorgenvoll über die Grenzen in die Länder, in denen die Vokabel „Triage“ (sortieren, aussuchen, auslesen) mittlerweile zum Krankenhausalltag gehört, wenn überhaupt die Möglichkeit der Intensivbehandlung mit Beatmung besteht!

Dass der entfesselte „Wettbewerb“ in unserem Gesundheitssystem einer der Gründe ist, dass heute ausreichend Personal fehlt, gerade auch im Intensivpflegebereich....... diese Logik erschließt sich natürlich den Verfechtern des totalen freien Marktes nur sehr schwer. Der grenzenlose Wettbewerb als Lösung aller von Menschen geschaffener Probleme ist als überholt entlarvt. Gleichwohl wird es nach einem Ende der Krise Verteilungskämpfe geben, denn die unvorstellbaren Milliardensummen zur Aufrechterhaltung oder Rekonstruktion der Wirtschaft wollen irgendwann refinanziert werden. Das in vergangenen Verteilungskämpfen sozial schwächere Gruppen in unserer Gesellschaft die Zeche gezahlt haben, sollte uns aufmerken lassen!

Nun ist das medizinische und pflegerische Personal allgemein als „systemrelevant“ anerkannt. Sind diese Kolleginnen und Kollegen nicht eher „gesellschaftsrelevant“? Beifall von Balkonen ist gut, eine der gesellschaftlichen Bedeutung angemessene Bezahlung ist besser!

Trotz (oder wegen?) der vorhandenen Kapazitäten an Intensivpflegebetten mit Beatmungsmöglichkeit haben sechs medizinischen Fachgesellschaften und die Akademie für Ethik in der Medizin die Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie“ veröffentlicht. Demnach kann eine Behinderung zum Todesurteil gereichen. Unscharf formuliert und diskriminierend, so Raul Krauthausen. Und er fragt, ob unter Umständen der kettenrauchende Manager bessere Karten als ein so genannter Spastiker aus der Werkstatt habe? 10 Jahre nach UN-BRK beschreibt dies einen Tiefpunkt in der Diskussion um Inklusion und Teilhabe. Einige Verbände haben sich dazu ebenfalls geäußert. Näheres weiter unten!

Das sind nur einige der Gedanken, die mich in jüngster Vergangenheit deutlich mehr bewegt haben, als die Fragen nach ausreichend Toilettenpapier, Nudeln, Mehl und Hefe. Keine Sorge, ich hatte und habe von allem immer genau so viel, wie ich gerade brauche, aber auch nie mehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles Gute, passt auf euch und eure Mitmenschen auf, bleibt wachsam und gesund!

PS: Einige Artikel oder Informationen aus der April-Ausgabe wiederholen sich. Das liegt an der unveränderten Aktualität oder daran, dass Inhalte aktualisiert worden sind. Bitte um Verständnis.

Jürgen Bauch

sbv-infobrief@htp-tel.de

AbilityWatch

Am 25. März verabschiedeten sieben verschiedene Fachgesellschaften gemeinsam Handlungsempfehlungen bezüglich der Zuteilung von Ressourcen in der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Sie soll Ärzten und Medizinern Orientierung bei der Frage geben, welche Patienten lebensrettende Behandlungen erhalten sollen und welche nicht, falls die Kapazitäten nicht für alle Patienten ausreichen.

AbilityWatch kritisiert die Verbände scharf und zeigt sich empört über das Verhalten der Fachgesellschaften. Denn die aufgestellten Kriterien sind medizinisch pauschalisiert, rechtlich unhaltbar und ein ethischer Freibrief.

Detaillierte Infos auf www.abilitywatch.de

Franz-Josef Düwell

Eine Einschätzung von F.-J. Düwell vom 7. April 2020 auf www.fma.reha-recht.de

Arbeitgeberschutzpflichten gegenüber Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf.

Besteht wegen einer Behinderung oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, so muss der Arbeitgeber nach § 618 BGB Schutzmaßnahmenergreifen. Wo es möglich ist, muss der Arbeitgeber dem Betroffenen einen Einzelarbeitsplatz zuweisen oder die Arbeit von zu Hause im Homeoffice zulassen.

Bei schwerbehinderten Menschen muss er zudem nach § 164 Abs. 4 SGB IX alle ihm zumutbaren technischen und organisatorischen Möglichkeiten für eine risikogeminderte behinderungsgerechte Beschäftigung ausschöpfen. Dazu gehört auch die Schaffung der erforderlich technischen Infrastruktur und der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice. Hier kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres das Entstehen übermäßiger Kosten nach § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX einwenden. Dieser Einwand kann nach § 164 Abs. 4 Satz 2 SGB IX nur erhoben werden, wenn sich der Arbeitgeber zuvor redlich aber erfolglos, um finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsagentur und um Förderung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beim Integrationsamt bemüht hat.

Bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten ist das Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu beachten. Nach § 167 Abs. 1 SGB IX ist es zwingende Pflicht des Arbeitgebers, die SBV schon dann einzuschalten, wenn er Schwierigkeiten bei der Beschäftigung erkennt, die in der Person eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten begründet sind. Dies ist immer der Fall, wenn ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Beschäftigter dem Arbeitgeber meldet, dass bei ihm wegen einer Vorerkrankung oder einer Behinderung ein erhöhtes Risiko besteht, schwer an COVID-19 zu erkranken. Dann hat der Arbeitgeber gemeinsam mit der SBV und Betriebs- oder Personalrat nach Lösungen zu suchen. Werden keine betrieblichen Möglichkeiten zur Verringerung des Risikos bei der Beschäftigung gefunden, so kommt eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB in Betracht. In vielen Behörden sind deshalb schon Hochrisiko-Personen von der Arbeit bezahlt freigestellt worden. Vorbildlich ist die vom Innenministerium Baden-Württemberg für Beschäftigte im Polizeidienst getroffene Regelung. Diese hat folgenden Inhalt:

Vorerkrankte und immunschwache Beschäftigte, für die ein erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, sollten grundsätzlich nicht mehr die Räumlichkeiten der Dienststellen aufsuchen oder im Außendienst tätig werden. Soweit mobiles Arbeiten nicht möglich ist, hat eine Freistellung zu erfolgen. Bestehen im Einzelfall keine Zweifel an der Zugehörigkeit zum einem erhöhten Risiko ausgesetzten Personenkreis, kann durch die Dienststelle oder Einrichtung eine Freistellung ohne die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Attestes erfolgen; ansonsten ist der Nachweis durch ein ärztliches Attest zu führen.

Betriebs- bzw. Personalräte sind nach § 182 Abs. 1 SGB IX aufgefordert, in enger Zusammenarbeit mit der SBV, dem Inklusionsbeauftragten und dem Arbeitgeber Lösungen zu finden. Sie müssen sicherstellen, dass die schwerbehinderten Menschen trotz der Gefährdungen durch das Coronavirus am Arbeitsleben teilhaben können, ohne sich dem erhöhten Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufs auszusetzen.

Quelle: www.fma.reha-recht.de

DGUV

Diese Frage kann sich aktuell in jedem Betrieb stellen: Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht. Eine neue Broschüre von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpartner und gibt Hinweise, wie auch in dieser Situation Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.

Nähere Informationen gibt es hier: www.dguv.de

G-BA

Befristet bis zum 4. Mai 2020 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.

Link zur Pressemitteilung: www.g-ba.de

ver.di

Genauso, wie die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte in diesen Krisenzeiten vollumfänglich erhalten bleiben, sind auch die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen gerade jetzt in voll und ganz gültig und auch wahrzunehmen! Arbeitsrechtliche Weisungen der Arbeitgeber bedingen auch jetzt grundsätzlich die gesetzlich vorgesehene Mitbestimmung und Beteiligung der Interessenvertretungen. Wenn schwerbehinderte Kolleginnen oder Kollegen betroffen sind, ist auch die SBV grundsätzlich gemäß der Regelungen im SGB IX einzubeziehen.
Aufgrund der aktuellen Situation und den damit verbundenen Unsicherheiten für Menschen mit Behinderungen hat ver.di (Bereich Arbeits- und Sozialmarktpolitik) Informationen zusammengestellt, die für die tägliche Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen jetzt wichtig sein können.
Die aktualisierten FAQ zum Umgang mit der Corona-Krise für Schwerbehindertenvertretungen stehen hier zum Download bereit (und werden ggf. aktualisiert): www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

DGB

Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert - befristet bis zum 30. Juni 2020. Wir geben eine Übersicht, was das konkret für die Arbeitszeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bedeutet.
Am 10. April 2020 trat die "Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie" (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) in Kraft. Sie ermöglicht für bestimmte Tätigkeiten – bis zum 30. Juni 2020 befristet – unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von den geltenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes in Bezug auf Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten sowie Beschäftigungsverbote an Sonn- und Feiertagen.

Auf Grundlage dieser Verordnung sollen bei Tätigkeiten in zahlreichen Branchen, unter anderem bei Produktion und Transport von Waren des täglichen Bedarfs und Arzneien, in Gesundheitsdiensten, bei Behörden und Energieversorgern unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitszeiten von bis zu zwölf Stunden täglich und Verkürzung der täglichen Ruhezeiten auf bis zu neun Stunden zulässig sein.
Doch was bedeutet diese Verordnung konkret für die Arbeitszeiten von Beschäftigten, die in diesen Branchen tätig werden? Wie wirkt diese Verordnung auf die in Betrieben geltenden Arbeitszeitregelungen aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen? Gibt diese Verordnung den Arbeitgebern die Befugnis, sich über die bisher durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten hinwegzusetzen, beziehungsweise diese aus Anlass und für die Dauer der Pandemie einseitig durch die neuen Arbeitszeiten entlang der Vorgaben der Verordnung zu ersetzen?

Erläuterungen dazu gibt es beim DGB: www.dgb.de

Hans-Böckler-Stiftung

„Die Corona-Krise verstärkt die soziale Ungleichheit im Land weiter – das spüren auch die Menschen. Nach milliardenschweren Rettungsschirmen für die Wirtschaft müssen wir nun entschieden gegen die Spaltung der Gesellschaft angehen. Wir brauchen ein klares Signal an die Menschen, dass auch sie jetzt über diese schwierige Zeit gebracht werden und nicht in der Sozialhilfe landen. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeit all jener Menschen, die in diesen schwierigen Zeiten unser Land am Laufen halten, angemessen gewürdigt wird und sie anständige Arbeitsbedingungen haben. Das geht am besten mit Tarifverträgen“, sagt Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung.

PDF-Download der Pressemeldung vom 21.04.2020: www.boeckler.de

Rebecca Maskos

„Dieses Corona-Virus? Ach, da machen Sie sich mal keine Sorgen. Das ist ja weit weg, in China. Und falls das hier auch ankommen sollte, dann bleiben Sie einfach mal ein paar Wochen zu Hause“. Es ist Januar, ich sitze bei meinem Hausarzt. Ein normaler Check-up-Termin, wir sprechen über Impfungen. Ich habe zum Glück alle wichtigen gerade durch. Sage ihm, dass mich dieses neue Virus doch etwas besorgt. Denn schließlich kann eine Lungenentzündung für mich schlimm ausgehen. Meine Wirbelsäule ist s-förmig verkrümmt, wodurch meine Lungen nicht genug Platz zum Atmen haben.

Weiterlesen: Edition F, Kolumne "Reboot the System"

Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik

Aus dem Text von Dr. Cornelia Heintze: ...... Oberstes Ziel der Seuchenbekämpfung sollte es sein, das Entstehen gefährlicher Erreger rechtzeitig aufzuspüren und eine Eindämmung vorzunehmen, bevor sich der Erreger großflächig verbreiten kann. Dies gilt grundsätzlich und unabhängig von der Frage nach der wahren Herkunft des Erregers. Vorsorge ist für viele Länder aber zweitrangig. Wichtiger, zumal für die USA, ist die Bedienung der Interessen ihrer Pharmakonzerne, die auf gute Geschäfte durch die Entwicklung von Impfstoffen und Medikamenten hoffen. .......

......Die Corona-Krise hat die Nationalstaaten als machtvolle Akteure zurück auf die Bühne gebracht. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, was unweigerlich die Gesundheits-und Altenpflegesysteme zum Kollabieren gebracht hätte, wurden mehr oder weniger restriktive Lockdowns des gesellschaftlichen Lebens verfügt. Zahlreiche Branchen sind gleichzeitig mit einem Angebots- und Nachfrageschock konfrontiert, dessen Last die Regierungen durch gigantische Hilfspakete abzufedern suchen. Erneut wird der Staat zum Retter in der Not. Nicht wenige sehen darin die endgültige Delegitimierung der neoliberalen Markt-First-Ideologie. .....

Der Hintergrundtext zum SONDERMEMORANDUM 2020 steht hier zum PDF-Download bereit: www.alternative-wirtschaftspolitik.de

BMAS und DGUV

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Arbeitsschutzstandard Covid 19 vorgestellt, der konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise formuliert. Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu am 16. April gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, PDF-Download: www.bmas.de

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat eine kurze Handreichung für Behörden herausgegeben. Diese enthält Hinweise zur barrierefreien Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät und unterstützt Behörden, ihre Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen und dabei die Barrierefreiheit zu beachten.

In Zeiten des Corona-Virus hat die Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung eine besondere Bedeutung. Neben allgemeinen sind tagesaktuelle Informationen wichtig, um dem erhöhten Informationsbedarf der Menschen gerecht zu werden. Gerade in krisenhaften Zeiten ist es wichtig, alle Menschen zeitnah mit aktuellen Informationen zu versorgen. Das geschieht in den wenigsten Fällen bislang in ausreichendem Maß. Viele Menschen mit Behinderungen sind vom Informationsfluss leider ausgeschlossen, weil ihnen aktuelle Informationen nicht in barrierefreien, d. h. auf ihre jeweilige Beeinträchtigung ausgerichteten Formaten zur Verfügung gestellt werden.

Menschen, die barrierefreie Formate für die Information und Kommunikation zwingend benötigen, sind insbesondere gehörlose, schwerhörige, blinde und sehbeeinträchtigte Menschen sowie Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Nachfolgend aufgelistet sind die barrierefreien Formate, deren Bereitstellung durch alle Behörden, die über das Corona-Virus informieren, ein Muss darstellt, will man tatsächlich alle Menschen zeitnah mit aktuellen Informationen versorgen. Auf der Webseite der Bundesfachstelle sind Informationen zu einzelnen Behinderungen und Beachtung der jeweiligen Besonderheiten aufgeführt: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Deutscher Gehörlosen-Bund

Das Verwenden von Mund-Nase-Masken ohne und mit Sichtfenster erschwert die Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen. Die Möglichkeiten der Kommunikation müssen vielfältiger sein!

Zum Schutz vor einer Infektion durch das Coronavirus machen inzwischen alle Bundesländer das Tragen von Mund-Nase-Masken zur Pflicht, z. B. in Bussen, Bahnen und Geschäften.

Den Deutschen Gehörlosen-Bund haben hierzu viele Presseanfragen erreicht, z. B.: Sind Gehörlose durch Masken benachteiligt, weil sie dann nicht von den Lippen lesen können? Was bedeuten die Masken für die alltägliche Kommunikation von Gehörlosen? Auch fragen immer mehr gehörlose und stark schwerhörige Menschen nach Empfehlungen für Masken, die ihrem Kommunikationsbedürfnis entgegen kommen.
Link zur Pressemitteilung: www.gehoerlosen-bund.de

Jürgen Dusel

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßt die vorgelegten Empfehlungen der Akademie der Wissenschaften Leopoldina. Die interdisziplinäre Arbeitsweise spreche für ein inklusives Weltbild der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Besonders lobenswert sei der Ansatz, vielfältige Perspektiven in die Abwägungsprozesse einzubeziehen, insbesondere wenn es um staatlich verordnete Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie gehe, die wichtige Rechtsgüter einschränkten. So wird in dem Papier eine „vorbeugende Segregation einzelner Bevölkerungsgruppen, […], allein zu deren eigenem Schutz als paternalistische Bevormundung“ abgelehnt.

Mit Blick auf die unterschiedlichen Belange der Menschen mit Behinderungen und besonders gefährdeter Gruppen sagt der Regierungsbeauftragte jedoch: „Diese Perspektive kommt mir, sobald das Papier konkreter wird, jedoch zu kurz. So ist es zum Beispiel enorm wichtig, für konsequent barrierefreie Kommunikation und Angebote zu sorgen, damit wirklich alle die Möglichkeit haben, sich auf den gleichen Wissensstand zu bringen. Das betrifft aktuelle Informationen der Regierung, Corona-Apps und auch digitale Unterrichtsmaterialen. Darüber hinaus sollte nicht nur das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in einzelnen Bereichen des öffentlichen Raums empfohlen werden. Besonders ansteckungsgefährdete Menschen sollten so bald wie möglich mit entsprechenden FFP2-Schutzmasken versorgt werden, damit auch sie die Möglichkeit haben, sich bei Bedarf frei im öffentlichen Raum zu bewegen und beispielsweise einkaufen oder zur Arbeit gehen zu können. Ziel sollte ein möglichst risikoarmes aber selbstbestimmtes Leben für alle Menschen sein - auch in der Pandemie.“

Der Beauftragte schließt sich der Forderung der Leopoldina an, Hilfsangebote niedrigschwellig und barrierefrei zugänglich zu machen - sei es für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen oder mit Lernschwierigkeiten. Vor allem müsse dies aber nachhaltig erfolgen, das heißt sämtliche Entscheidungen sollten auch über Corona hinaus die Diversität der Gesellschaft berücksichtigen und die gleichberechtigte Teilhabe insbesondere auch von Menschen mit Behinderungen garantieren. Dafür sei es wichtig, die Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen am Diskurs zu beteiligen. „Dann birgt die aktuelle Krise auch die Chance, eine inklusive Gesellschaft zu fördern.“, so Jürgen Dusel.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 8/2020, Berlin, 15. April 2020

Tipp

Inklusion ist in Deutschland ein Menschenrecht. Eine Juristin erklärt, was Chancengleichheit in der beruflichen Weiterbildung an Hochschulen bedeutet. Insbesondere erläutert sie auch die Rechte der schwerbehinderten Bewerber*innen und Bewerber, sowie die Pflichten der Hochschulen und die Beteiligungsrechte der SBV, speziell in Berufungsverfahren zur Besetzung von Professuren.

Link zum Artikel in „Forschung und Lehre“: www.forschung-und-lehre.de

Urteil

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat eine Beschwerde von Anwohnern gegen ein Essener Pflegeheim zurückgewiesen. Laute von kranken oder behinderten Bewohnern seien kein Verstoß gegen das baurechtliche Rücksichtnahmegebot, erklärte das Gericht. Das gelte auch dann, wenn die Lebensäußerungen der Heimbewohner auf einem benachbarten Grundstück deutlich wahrgenommen werden könnten.

OVG Münster, 30. 03. 2020, Az: 10 B 312/20)

DBSV

Was passiert, wenn in der Corona-Krise die Beatmungsgeräte knapp werden? Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage der Grünen mitteilte, sei es nicht nötig, diese Frage gesetzlich zu regeln. Die gemeinsamen Empfehlungen der ärztlichen Fachgesellschaften und eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates seien ausreichend. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) übt nun scharfe Kritik sowohl an den ärztlichen Empfehlungen als auch an der Vorgehensweise.

"Triage" ist ein Begriff aus der Kriegs- und Katastrophenmedizin und bezeichnet ein Verfahren zur Entscheidung, wer medizinische Hilfe bekommt, wenn nicht allen geholfen werden kann. In ihren "Klinisch-ethischen Empfehlungen" beschreiben die Fachgesellschaften für Intensivmedizin, wie aus ihrer Sicht die Triage bei einer Eskalation der Corona-Krise ablaufen soll. Ein wichtiges Instrument ist dabei die Frailty Scale, übersetzt: die Gebrechlichkeits-Skala.

Die Skala teilt Patientinnen und Patienten in neun Kategorien ein, von "sehr fit" bis "terminal erkrankt". DBSV-Präsident Hahn hat nachgeschaut, wie er dabei abschneidet: "Weil ich im Alltag aufgrund meiner Blindheit Unterstützung benötige, werde ich vier Kategorien herabgestuft. Im Ernstfall kann das bedeuten, dass ich wegen meiner Behinderung nicht behandelt werde."

So wie Klaus Hahn würde es im Ernstfall einem großen Teil der behinderten Menschen in Deutschland gehen. Aus Sicht des DBSV muss die Politik deshalb alle Möglichkeiten ausschöpfen, um zu verhindern, dass eine Triage notwendig wird. Sollte ein Auswahlverfahren jedoch unvermeidlich sein, darf die Gebrechlichkeits-Skala nicht zur Anwendung kommen und Behinderung darf zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens zum Entscheidungskriterium werden.

Parallel kritisiert der Verband das Schweigen des Gesundheitsministeriums. "Der Staat kann sich in dieser rechtlich und ethisch unglaublich heiklen Frage nicht einfach wegducken", sagt Hahn. Der DBSV unterstützt in diesem Punkt die Position des deutschen Ethikrats, die besagt, dass der Staat auch in Zeiten eines Notstandes die Grundlagen der Rechtsordnung garantieren muss. "Wenn Mediziner Empfehlungen veröffentlichen, die die Menschenrechte behinderter Menschen auf Schutz in Katastrophenzeiten und auf den diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung faktisch aufheben, dann muss der Staat reagieren und sein Wächteramt ausüben", bringt Klaus Hahn es auf den Punkt.

Quelle: Pressemitteilung, 24. 04. 2020, [dbsv-direkt] Nr. 20-20

Aus dem Bundestag

Die FDP-Fraktion stellt die Bewilligung persönlicher Budgets für junge Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/18085). Die Abgeordneten möchten wissen, in wie vielen Fällen Arbeitsagenturen seit 2008 in der Reha-Beratung eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme bewilligt haben. Darüber hinaus interessieren sie sich dafür, bei wie vielen dieser Fälle ein Persönliches Budget dafür bei der Arbeitsagentur beantragt wurde und wie diese Anträge verliefen.

hib - heute im bundestag | Nr. 359 | Do., 2. April 2020

Das Projekt

Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung ist doppelt so hoch wie die von Menschen ohne Behinderung. Etwa 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten in Behindertenwerkstätten für ein Taschengeld. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Berührungsängste und Vorurteile von Seiten der Arbeitgeber*innen sind die eine Seite der Medaille. Aber auch die fehlende berufliche Qualifikation von Menschen mit Behinderung spielt eine entscheidende Rolle. Viele betroffene Menschen werden in Sondereinrichtungen beschult, wo sie nicht die nötige Qualifizierung für den ersten Arbeitsmarkt erlangen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland sehr ausgeprägte institutionelle Strukturen, die den Berufsweg von Menschen mit Behinderung eher hin zu Behindertenwerkstätten und anderen Sondereinrichtungen begünstigen als in reguläre Arbeit.

Die Langzeit-Kampagne JOBinklusive bezieht Akteur*innen aus allen relevanten Sektoren mit ein: Menschen mit Behinderung, Arbeitgeber*innen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsvermittler*innen, Politik und Wohlfahrtsverbände – um praktische, skalierbare Lösungen zu identifizieren, zu entwickeln und umzusetzen. Neben dem Entwickeln von eigenen Maßnahmen für die JOBinklusive Kampagne sehen wir unsere Rolle auch sehr stark in unserer Funktion als Brückenbauer*innen zwischen den verschiedenen Akteur*innen.

Mit Workshop- und Beratungsangeboten, Leitfäden mit praktischen Tipps für unterschiedliche Zielgruppen, Porträts von Rollenmodellen, Expert*innen-Listen und einer breit gestreuten Öffentlichkeitsarbeit will das Projekt die sehr unterschiedlichen Akteur*innen in diesem breiten Feld erreichen.

JOBinklusive ist ein Projekt des Sozialhelden e.V. SOZIALHELDEN e.V.

Link: www.jobinklusive.org

Aus dem Bundestag

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/18672), die Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie zu sichern. So könnten durch die Schließung vieler Förderschulen und anderer Einrichtungen viele Eltern behinderter Kinder ihren Anforderungen am Arbeitsplatz derzeit nicht gerecht werden. Zwar sei im Infektionsschutzgesetz ein Anspruch auf Entschädigung geregelt, jedoch sei es unpräzise formuliert, für welche Altersgruppe behinderter Kinder dies gelte. Wegen der Pandemie seien also die Anforderungen an Familien und Einrichtungen in Bezug auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen massiv gestiegen. Erhebliche Mehrbedarfe beim Betreuungspersonal wie auch beim Schutz von Pflegenden und zu Pflegenden seien entstanden. Auch stünden viele Einrichtungen wegen ausbleibender Leistungserbringung vor erheblichen Finanzierungslücken, schreiben die Liberalen in dem Antrag.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf sicherzustellen, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen entstehen, die Komplexleistungen anbieten. So würden beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) das Corona-bedingt freigestellte Personal für besondere Wohnformen bereitstellen, um dort dem erhöhten Personalbedarf gerecht zu werden. In diesem Fall seien die Zuschüsse, die das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG regelt, unzureichend und müssten angepasst werden, schreiben die Liberalen.

Sie fordern ferner die Sicherung der Strukturen der interdisziplinären Frühförderung und der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderungen (MZEB). Auch soll die Anspruchsberechtigung auf Entschädigung gemäß Infektionsschutzgesetz für Eltern mit Kindern mit Behinderungen, die älter als zwölf Jahre sind, präzisiert werden. Im Infektionsschutzgesetz soll festgeschrieben werden, dass für behinderte Kinder die Altersgrenze ausdrücklich nicht gilt.

hib - heute im bundestag | Nr. 411 | Mi., 22. April 2020

ver.di-Forum Nord

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der COVID-19-lnfektionen und den aktuellen Erlassen der Landesregierungen hat das ver.di-Forum Nord ab sofort bis vorerst 22.05.2020 alle Seminare und Tagungen abgesagt. Das bedeutet auch, dass die SBV-Tagung in Magdeburg (in Kooperation mit dem ver.di-Bildungswerk Niedersachsen) vom 12. bis 14 Mai, zu der fast 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet wurden, nicht stattfinden kann.

Ziel der Veranstaltungsabsagen ist es, mitzuhelfen, die hohe Ausbreitungsdynamik einzudämmen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungsweges (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum können dazu beitragen, das Virus schnell zu verbreiten. Dies gilt es zu verhindern.

Es ist geplant, aktuelle Themen für die SBVen noch in diesem Jahr in kleinerem Rahmen durchzuführen. Dazu informiert ver.di-Forum Nord, sobald es konkretere Informationen gibt.

SBV-Tagung 2021: 23.03. - 25.03.2021 in Magdeburg

Das betriebliche Leben und damit die Arbeit der Interessenvertretungen gehen weiter und so sind auf der Website des ver.di-Forum Nord immer aktuelle Videos zu wichtigen arbeitsrechtlichen Themen währende der Corona-Pandemie zu sehen.
Die Alternative zu Präsenzseminaren sind z.B. Webinar-Angebote beim Bildungswerk ver.di in Niedersachsen.

Deutschen Behindertenrat

Derzeit steht die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an. Sie muss Barrierefreiheit nicht nur in den Bereichen Bus und Bahn sowie im Taxiverkehr gewährleisten, sondern auch sicherstellen, dass neue Mobilitätsangebote (flexible, bedarfsgesteuerte Bedienformen), insbesondere die sogenannten On-Demand-Verkehre (Verkehre auf Abruf oder auf Bestellung), zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. In einer älter werdenden Gesellschaft sind die barrierefreie Mobilität und der barrierefreier Verkehr von zentraler Bedeutung. Hier braucht es gesetzliche Rahmenvorgaben und eine konsequente Umsetzung in der Praxis. Unabhängig von der Trägerschaft, gleich ob in kommunaler oder privatwirtschaftlicher Hand, gleich ob sie als Ridesharing, Ridehailing oder Ridepooling benannt werden, muss Barrierefreiheit für alle neuen Verkehrsangebote gelten. Barrierefreiheit stellt bislang noch keine verpflichtende Vorgabe dar.

Sollte Barrierefreiheit bei den neuen Verkehrsangeboten in Zukunft nicht garantiert werden, wäre dies ein klarer Verstoß gegen die UN Behindertenrechtkonvention, u. a. gegen Artikel 9 (Zugänglichkeit), Artikel 19 (unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in der Gemeinschaft) und Artikel 20 (persönliche Mobilität). Zudem werden durch eine nicht barrierefrei gestaltete Mobilität erneut Sondersysteme (Fahrdienste etc.) und den Ausschluss vieler (mobilitätsbeeinträchtigter und älterer Menschen) verstärkt. Der ungehinderte Zugang zum ÖPNV ist ab 2022 vorgeschrieben und muss demnach auch für diese neuen – in der Erprobung befindlichen Verkehrsangebote gelten.

Nähere Informationen: www.deutscher-behindertenrat.de

Aus dem Bundestag

In 20.736 Fällen haben die Integrationsämter im Jahr 2018 Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zugestimmt. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18452) auf eine Kleine Anfrage (19/17897) der FDP-Fraktion.

hib - heute im bundestag | Nr. 402 | Di., 21. April 2020

Aus dem Bundestag

In Deutschland gibt es 31 Zentren für seltene Erkrankungen. Die meisten dieser Zentren befinden sich in Nordrhein-Westfalen (7), Baden-Württemberg (5) und Bayern (5), wie aus der Antwort (19/17849) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17378) der FDP-Fraktion hervorgeht.
Die Bundesregierung habe mit dem Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit seltenen Erkrankungen (NAMSE) eine Kooperations- und Kommunikationsplattform geschaffen. In einem nationalen Aktionsplan seien 52 Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage von Menschen mit seltenen Erkrankungen zusammengefasst worden.

Die Vorschläge beziehen sich den Angaben zufolge auf die Handlungsfelder Versorgung/Zentren/Netzwerke, Forschung, Diagnose, Register, Informationsmanagement und Patientenorientierung.

hib - heute im bundestag | Nr. 341 | Mo., 30. März 2020

Urteil

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einen Unfall, kann er die dadurch verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Diese Kosten sind - anders als etwa Reparaturkosten für den Pkw - nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten - so der Bundesfinanzhof.

BFH (19.12.2019), Aktenzeichen 8 AZR 35/19

Quelle: www.bund-verlag.de

DGUV

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?

Grundsätzlich gilt: Ein Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit ist ein Arbeitsunfall und steht damit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich ist dabei nicht unbedingt der Ort der Tätigkeit, sondern die Frage, ob die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht – das Bundessozialgericht spricht hier von der Handlungstendenz. Das heißt zum Beispiel: Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert. Denn eigenwirtschaftliche - das heißt private - Tätigkeiten sind auch im Büro grundsätzlich nicht gesetzlich unfallversichert.

Die Abgrenzung zwischen versicherter und unversicherter Tätigkeit ist gerade im Homeoffice nicht ganz einfach. Es stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Wege im Homeoffice versichert sind. Einige Urteile des Bundessozialgerichtes hat es dazu schon gegeben. So gelten die Wege zur Toilette oder zur Nahrungsaufnahme in der Küche als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten und sind damit im Homeoffice nicht versichert.
Was Unternehmen und Beschäftigte tun können, um die Arbeit im Home-Office sicher und gesund zu gestalten, dazu gibt die gesetzliche Unfallversicherung: www.dguv.de

Urteil

Das LSG Essen hat entschieden, dass ein gesetzlich Versicherter mit Querschnittslähmung sich nicht auf die alleinige Versorgung mit einem Aktivrollstuhl und einem Stehrollstuhl verweisen lassen muss, sondern einen Anspruch auf die Versorgung mit einem Exoskelett hat.

Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Entscheidungsdatum: 27.02.2020, Aktenzeichen: L 5 KR 675/19

Quelle: www.juris.de

ver.di

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom Februar 2018 wurde die Einsetzung der Kommission "Verlässlicher Generationenvertrag" (kurz: Rentenkommission) vereinbart, verbunden mit dem Auftrag, Vorschläge zu machen für die nachhaltige Sicherung und Fortentwicklung sowohl der gesetzlichen Rentenversicherung als auch der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge ab dem Jahr 2025.

Nun legte die Kommission, bestehend aus Vertreter* innen der Parteien, der Wissenschaft und der Sozialpartner* innen ihren Abschlussbericht vor, an dem für die Gewerkschaften Annelie Buntenbach mitgearbeitet hat.

Link: www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de

Anmeldung für den SBV InfoBrief

Wenn Sie gerne in den Verteiler für den SBV InfoBrief aufgenommen werden möchten,
schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht:

sbv@bw-verdi.de
Betreff: Abo SBV InfoBrief

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de