Studieren

Das Motto "Lebenslanges Lernen" ist bei vielen angekommen - das Streben nach einer guten Schul- und Ausbildungsgrundlage trägt auch zu immer mehr Studierenden bei.

Viele junge Menschen tragen sich heutzutage mit dem Gedanken, nach der Ausbildung noch studieren zu gehen. Allerdings fällt dieser Schritt schwerer, sofern ein fester Arbeitsvertrag vorliegt.

Da kommen euch die Regelungen in einigen Tarifverträgen vielleicht gerade recht?! Zur Frage für wen Tarifverträge überhaupt gelten verweise ich hier gern auf den entsprechenden Hinweis im Kapitel "Geschäftsführung der JAV".

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Bund, Land & Kommune) gibt es 2 große Tarifverträge: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD - Bund & Kommune) und den Tarifvertrag der Länder (TV-L). Dort ist jeweils im § 28 der "Sonderurlaub" geregelt. Bei Vorlage eines wichtigen Grundes kann der/die Beschäftigte Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgeltes erhalten.

Liegt ein wichtiger Grund vor, so muss der Dienstgeber nach "billigem Ermessen" (§ 315 BGB) über die Gewährung von Sonderurlaub entscheiden; ggf. gibt es dazu auch bereits eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung im Betrieb/ in der Dienststelle.

Als wichtiger Grund werden anerkannt:

  • die Aufnahme oder Fortführung eines Hochschulstudiums (z.B. BAG v. 30.10.2001, 9 AZR 426/00)
  • Promotion
  • Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
  • eine Umschulung, wenn der/die ArbeitnehmerIn in der bisherigen Tätigkeit dauerhaft arbeitsunfähig ist (LAG Bremen v. 15.08.2000, 1 Sa 94/00)
  • die Wahl einer/eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst zum/zur OberbürgermeisterIn (BAG, 08.05.2001, 9 AZR 179/00)
  • die Betreuung eines Kindes oder
  • die Pflege von Angehörigen (Def. § 20 V S. 1 VwVfG).

Die als Sonderurlaub anerkannten Zeiten gelten nicht bei der Berechnung der Beschäftigungszeit, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt schriftlich ein dienstliches Interesse anerkannt (§ 34 III S.2 TVöD, § 34 III S. 2 TV-L, § 35 III S. 2 TV-Ärzte/VKA, § 34 III S. 2 TV-Ärzte/Länder).

Es ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag (formlos) erforderlich mit der Darstellung des wichtigen Grundes und dem Verzicht auf das Entgelt. Wurde dem Wusch auf Sonderurlaub entsprochen, so kann weder der/die Beschäftigte, noch der Dienstgeber die Vereinbarung einseitig aufkündigen.

Diese Regelungen gelten also für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, jedoch nicht für Auszubildende.

Solltest du nicht im öffentlichen Dienst arbeiten prüfe gleich "deinen" Tarifvertrag und/oder lass dich als Mitglied von deiner Gewerkschaft ver.di beraten! Deine Ansprechpartner*innen findest du hier.

TIPP:
Ein Studium muss nun auch noch finanziert werden, hierzu gibt es in Deutschland z.B. auch Studienstiftungen. Diese vergeben Stipendien unter verschiedenen Voraussetzungen. Als gewerkschaftsnahe Stiftung empfehlen wir die Hans-Böckler-Stiftung, dort gibt es für DGB-Gewerkschaftsmitglieder ein gesondertes Aufnahmeverfahren.

Ein duales Studium ist immer eine Kombination aus Theorie und Praxis. Es bietet dir eine theoretische Schulung auf hohem Niveau und – durch den praktischen Teil im Betrieb – einen ersten Einblick und guten Start ins Berufsleben.
Klingt ganz einfach? Für duale Studiengänge in Deutschland gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen nach Bundesländern und Unmengen verschiedenster Studienangebote. Dual Studierende sind außerdem „Beschäftigte in Ausbildung“ – mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten.
Wir begleiten dich durch diesen Dschungel und verschaffen dir einen besseren Überblick mit fundierten Hintergrundinfos und zahlreichen Tipps. Selbst wenn es mal richtig brennt, frag gerne bei uns nach Verstärkung!

Dein Portal: dualstudierende.verdi.de

Auch als JAV sollte es dich interessieren, ob in deinem Betrieb bzw. deiner Dienststelle dual Studierende beschäftigt sind. Du solltest auf jeden Fall die vertraglichen Bedingungen kennen um bei Fragen optimal beraten zu können. Außerdem stellen sich einige Fragen hinsichtlich der Mitbestimmung und der grundsätzlichen Zuständigkeit.

Dein Wissen zu diesem Thema wird in der Schulung "JAV spezial: Dual Studierende" vermittelt und du findest es hier: bildungsportal.verdi.de.

Dein Kontakt im JAV-Bereich

Anne Grunewald & Jasmin Albert

Tel.: 0511 12400-427
jav@bw-verdi.de

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de