Digitales Update Eingruppierung Sparkassen 2021
Die Umsetzung der Entgeltordnung des TVöD (VKA) in den Sparkassen läuft bereits seit 2017 und viele Personalrät*innen sind bereits in den Grundlagen geschult. Dennoch gibt es differenzierte und unterschiedliche Rückmeldungen zur Umsetzung der korrekten Eingruppierung. Das Thema ist insgesamt komplex und hat viele Überschneidungen zu anderen Arbeitsfeldern der Interessenvertretungen – außerdem unterliegt es immer auch einer rechtlichen Wandlung durch neueste Rechtsprechung oder Tarifverhandlungen.
Wir wollen diese Fachtagung nutzen um die aktuelle Rechtssituation zu betrachten und diese mit der Umsetzung in den Sparkassen zusammen zu bringen. Wo gibt es bereits gute Umsetzungen oder woran scheitern Eingruppierungsprojekte? Wo liegen die Handlungsfelder der Interessenvertretungen? Welche Bedarfe oder Voraussetzungen gibt es, um die rechtssichere und tarifkonforme Eingruppierung zu erzielen?
Diese Themen wollen wir aufgreifen, miteinander diskutieren und Impulse für die künftigen Eingruppierungsprozesse geben.
Programm
ab 08:00 Uhr - Technik-Check für alle Interessierten
09:00 Uhr - Eröffnung und Begrüßung
Elisabeth Schuchmann und Kurt Maurer, ver.di Bundesfachgruppe
09:15 Uhr - Rückblick auf den TVöD und die Entgeltordnung
Moderierter Austausch - Nachgefragt
inkl. Pause
11:00 Uhr - Rechtliches Update zur EGO TVöD
Mario Böttcher, Rechtsanwalt
12:30 bis 13:30 Uhr - Mittagspause
13:30 Uhr - Fachforen
- I. Austausch best practice
Willi Pilgrim und Kurt Maurer - II. Versetzung, Umsetzung, Einstellungen ...
Rechtsanwalt Mario Böttcher - III. stellenbeschreibungen vs. zu leistende Aufgaben
- Lothar Böker, Rechtsanwalt
15:15 Uhr - Big Points aus dem Tag
Lissy Schumacher und Kurt Maurer, ver.di Bundesfachgruppe
15:45 Uhr - Ausblick und Abschluss
Termin, Ort und Kosten
27. Mai 2021
Online
über Zoom in einem Datensicheren Raum
Tagungsgebühr 325,- € plus 20,- € Technikpauschale
Freistellung
Diese Tagung dient der Schulung und Weiterbildung von Betriebs- und Personalräten. Für die Teilnahme an dieser Fachtagung besteht gem. § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 BetrVG, §§ 40, 39 i.V.m. § 37 NPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX ein Anspruch auf Freistellung, Gehaltsfortzahlung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der ordnungsgemäße Beschluss des BR / PR / SBV. Dem Arbeitgeber sind die teilnehmenden Betriebs-/Personalrats-/SBV-Mitglieder und die zeitliche Lage rechtzeitig bekanntzugeben.
Weitere Informationen
Koordinationsbüro für Betriebs- und Personalräteseminare
im Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
Goseriede 10
30159 Hannover
Tel.: 0511 12400-417
Fax: 0511 12400-420
br(at)bw-verdi.de