

Zielgruppe
Für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen und alle am Thema Interessierten.
Ausbildung zur Fachkraft TVöD/TV-L
Tarifliche Regelungen werfen im Arbeitsalltag viele Fragen auf. Konkret geht es dabei oft um Arbeitszeit, Eingruppierung, Urlaubsansprüche oder Befristungen.
Der erste Weg führt die Kolleginnen und Kollegen in der Regel zum Betriebs- oder Personalrat. Von deren Mitgliedern wird dann erwartet, dass sie das Problem verstehen, den Tarifvertrag auslegen können und über ein entsprechendes Netzwerk für die weitere Bearbeitung verfügen. Dieser ausgesprochen hohen Erwartungshaltung an die Gremienmitglieder begegnet die folgende Ausbildung zur Fachkraft TVöD/TV-L. In vier Einheiten wird hierbei ein Überblick über die einzelnen Regelungsbereiche geschaffen und gleichzeitig die Beratungssituation in den Vordergrund gestellt.
Eine juristische Rechtsberatung wird diese Ausbildung nicht ersetzen. Ziel ist es vielmehr, als betriebliche Fachkraft TVöD/TV-L eine kollegiale Anlaufstelle für tarifliche Fragen zu werden.
Freistellung
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG sowie des § 40 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 NPersVG, sowie des § 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG, sowie des § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, § 40 Abs. 2 SGB IV, § 5 Abs. 3 ASiG, sowie des § 46 Abs. 6 BPersVG, sowie des § 19 Abs. 3 MVGK i.V.m. § 30 Abs. 2 MVGK.