Arbeitsrecht

Arbeitsrecht 1

In diesem Seminar werden das individuelle Arbeitsrecht und seine Gestaltungsfaktoren behandelt. Ein weiteres Ziel des Seminars besteht darin, anhand der Bearbeitung von Fragen aus der Praxis der TeilnehmerInnen eine systematische Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Fragen zu üben.

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Arbeitsrecht 2

Im Mittelpunkt des Aufbauseminars steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es geht dabei in erster Linie um das Spannungsverhältnis zwischen den individual- und kollektivrechtlichen Aspekten einer Kündigung. Das richtige Lesen, Verstehen und Einschätzen von Zeugnissen runden das Seminar ab. Betriebs- und Personalräte können mit Hilfe dieses Seminars ihrer Beratungspflicht versiert nachkommen.

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Arbeitsrecht 3

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dieses ist umso wichtiger, als echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht bestehen. Gegebenenfalls müssen den betroffenen KollegInnen individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

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Arbeitsrecht - spezial

Arbeitsrechtsseminare zu verschiedenen Themen wie z.B. "Familie und Beruf" und für besondere Zielgruppen wie den öffentlichen Dienst.

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Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (inbesondere TVöD/TV-L) geprägt.

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