Schulungsanspruch


Die Freistellungsgrundlage zur Teilnahme an den Seminaren ist dem jeweils ausgeschriebenen Seminar zu entnehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Freistellung ist bei allen Regelungen ein formeller Antrag beim Arbeitgeber sowie ein Entsendungsbeschluss des jeweiligen Gremiums bei allen Freistellungen, die für die Arbeit der Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen erforderlich sind.