Geschäftsführung der JAV

Geschäftsführung der JAV

Die JAV hat Rechte und Pflichten, diese lernt ihr beim JAV I Grundlagenseminar kennen.

Die Geschäftsführung der JAV ist das Herzstück der Arbeit und sollte zur Routine werden. Sitzungsorganisation, Einladungen, Protokolle, Anwesenheitslisten, Beschlüsse, JA-Versammlungen, Bestellungen, Beratungen.... sind nur einige der Themen, mit denen sich das Gremium beschäftigt.

Wir haben euch einige Themen aufbereitet und helfen euch gern weiter.

Den Interessenvertretungsgremien stehen verschiedene Arbeitsmittel zur Verfügung deren Kosten immer von der Dienststelle/dem Arbeitgeber getragen werden müssen. Es kommt immer auf die Erforderlichkeit der Mittel an. Diese muss die JAV jeweils begründen und einen Beschluss über die Arbeitsmittel in einer Sitzung fassen.

Als erforderliche Arbeitsmittel sind z.B. anzusehen:

  • ein abschließbarer Schrank (absolute Mindestanforderung!)
  • Gesetzesbücher und Kommentare (BetrVG, NPersVG, BPersVG, MVG-EKD, PflBG, BBiG, AltPflG, JArbSchG, MuSchG, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Betriebs-/ Dienstanweisungen…) in der jeweils aktuellen Auflage
  • Ausbildungsordnung und Prüfungsverordnung aller relevanten Ausbildungsberufe
  • PC oder Laptop mit Drucker, freier Internet- und Intranetzugang, E-Mail
  • Telefon mit Anrufbeantworter oder Diensthandy
  • Stifte, Papier, Briefumschläge, Mobiliar…
  • Portokosten
  • Briefkasten je Ausbildungsbereich
  • Schwarze Bretter je Ausbildungsbereich
  • ggf. Dienstwagen zu Dienstfahrten
  • ggf. Büropersonal (anteilig)
  • ggf. JAV-Büro

Der Beschluss wird gefasst gemäß:

  • § 40 BetrVG – Beschluss an den Betriebsrat geben
  • § 37 NPersVG – Beschluss an die Dienststelle geben
  • § 46 BPersVG – Beschluss an Personalrat geben
  • § 41 BremPersVG oder – Beschluss an die Dienststelle geben
  • § 30 II MVG-EKD – Beschluss an die Mitarbeitervertretung geben

Die JAV muss (§ 55 NPersVG; § 106 BPersVG) bzw. kann (§ 71 BetrVG, § 50a VI) mindestens einmal im Kalenderjahr eine JA-Versammlung durchführen.

Die JA-Versammlung dient dazu, die jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden über die Tätigkeit der JAV zu informieren, aber auch umgekehrt deren Anregungen und Wünsche entgegenzunehmen, anstehende Projekte oder Tarifverhandlungen zu besprechen und zu planen oder auch erstmal „nur“ dem gegenseitigen Kennenlernen. Eurer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt!

Natürlich solltet Ihr auch immer Eure/n ver.di Jugendsekretär/in einladen: sie oder er unterstützt Euch gerne in der Planung oder kann zu verschiedenen Themen referieren, wenn Ihr das wollt. Die im Betrieb bzw. in der Dienststelle vertretenden Gewerkschaften haben ein Teilnahmerecht! Ihr müsst sie also in jeden Fall über Eure Veranstaltung informieren!

Auf der JAV I Grundlagenschulung lernt Ihr, wie Ihr den Zeitpunkt der Versammlung auswählt, was organisatorisch alles zu beachten ist und vor allem: wie Ihr eine interessante Veranstaltung vorbereitet, wodurch Ihr Eure Azubis einbeziehen könnt, mit welchen Methoden Ihr etwas Abwechslung in die Versammlung bekommt…

Die JA-Versammlung ist ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit! Ohne die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden zu kennen ist eine effektive und gute Interessenvertretungsarbeit nicht möglich!

Grundsätzlich gilt schon mal:
JAV/AV/BIV/APR/SprecherInnen haben eine Überwachungspflicht in Bezug auf Tarifverträge aus ihrem jeweiligen Interessenvertretungsgesetz in den allgemeinen Aufgaben. Bei den evangelischen Einrichtungen in Niedersachsen ist dies noch nicht im Gesetz verankert, da es erst seit Mai 2013 einen ersten (!) Tarifvertrag gibt, aber das wird sicherlich auch noch...

Bei allen anderen gilt:

  • § 70 Nr. 2 BetrVG
  • § 54 Nr. 2 NPersVG
  • § 103 Nr. 2 BPersVG
  • § 22a VI i.V.m. § 54 Ib BremPersVG

Das Gremium hat die allgemeine Aufgabe (Pflichtaufgabe!) "darüber zu wachen, dass die zugunsten der [Jugendlichen und Auszubildenden ..] geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge [...] durchgeführt werden." Natürlich kann eine JAV nur dann etwas überwachen, wenn sie auch weiß was es bedeutet. Daher müsst ihr unbedingt euren jeweiligen Tarifvertrag kennen!

Als ver.di-Mitglieder könnt ihr euren Tarifvertrag aktiv mitgestalten und Forderungen aufstellen!
Wie das alles funktioniert mit den Tarifverträgen und welche Regelungen es dabei zu beachten gilt, erfahrt ihr z.B. auf speziell für JAVen angebotenen JAV-Spezialschulungen zur Tarifpolitik.
Fragen dazu beantwortet gern: imke.keiser(at)verdi.de .

Außerdem gibt es die Möglichkeit ein Wochenendseminar zum Thema Tarifpolitik zu besuchen. Dieses wird organisiert von jugendbildung.ndshb(at)verdi.de . Dazu könnt ihr euch z.B. mit den Azubis zusammen anmelden! Weitere Infos dazu findest du hier im Bildungsprogramm der ver.di-Jugend Niedersachsen/Bremen.

Grundsätzlich die Frage: Für wen gelten Tarifverträge?

Verträge gelten immer für die beiden Vertragsparteien. Bei einem Tarifvertrag stehen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ggf. vertreten durch die jeweiligen Vertretungen gegenüber. Die Arbeitgeber schließen sich dazu z.B. im Arbeitgeberverband zusammen und die ArbeitnehmerInnen in der jeweiligen Gewerkschaft. Dementsprechend gilt der ausgehandelte Vertrag nur für die Mitglieder der beiden Vertragsparteien rechtlich bindend.
Warum zahlen aber die Arbeitgeber oft trotzdem allen den ausgehandelten Tariflohn? Ganz einfach - weil sie nicht wollen, dass noch mehr Arbeitnehmer*innen sich in ihrer Gewerkschaft organisieren und diese Vertragspartei dadurch noch stärker werden würde.

Du möchtest dich noch mehr informieren zum Thema Tarifverträge? Absolut kein Problem! Informiere dich bei ver.di!

Betriebsübergang, Outsourcing, Zusammenlegung von Betriebsteilen... - was tun in der JAV?

Es gibt kaum einen Betrieb/eine Dienststelle heutzutage, in dem nicht umorganisiert wird. Auslagerungen, Teilschließungen oder Betriebsschließungen häufen sich und gefährden Tausende von Arbeitsplätzen. Im betrieblichen Alltag wirken sich größere und kleinere Veränderungen auf Arbeitsinhalte, Qualifikationsanforderungen oder Arbeitsbedingungen der Beschäftigten aus.

Manchmal fällt es den Interessenvertretungen schon schwer diese Veränderungen rechtzeitig zu erfahren und daraufhin noch einzugreifen. Selbst ein Umbau kann für die JAV schon zu einem wichtigen Thema werden, da ggf. Ausbildungsplätze (vorrübergehend) wegfallen oder (mitbestimmungspflichtige) Ausbildungspläne geändert werden müssen...

Die Mitglieder des Betriebsrates sollten für diese Fälle unbedingt fit sein und ein BR 4 besucht haben, die Mitglieder des Personalrates finden die Grundlageninformationen im PR 4. Die Rolle der JAVen wird hier oft unterschätzt, eine Schulungen ist hier das JAV Wissen Betriebsänderung!
Hilfreich kann auch (nach den Grundlagenschulungen) eine gemeiname Klausur von BR/PR und JAV sein. Diese wird individuell auf die Betrieblichen/dienstlichen Bedürfnisse zugeschnitten.

ver.di-Mitglieder bekommen natürlich auch zu diesem Themenkomplex Beratung und Unterstützung durch die jeweiligen ver.di-(Jugend-)Sekretär*innen.

Hier findet ihr einige Musterformulare, Musterdateien etc. Diese könnt ihr nutzen, passt sie aber immer auf eure jeweiligen Bedürfnisse an. Bei Fragen meldet euch gern bei uns oder euren ver.di-Jugendsekretär*innen!

Wenn ihr Anregungen für andere Dokumente für diese Rubrik habt, meldet euch gern!

Übernahmeverlangen der JAV

  1. JAV-Übernahmeverlangen nach NPersVG
  2. JAV/BIV-Übernahmeverlangen nach BetrVG
  3. JAV-Übernahmeverlangen nach BPersVG
  4. APR-Übernahmeverlangen nach BremPersVG

Entsendebeschluss zur JAV-Schulung und Kostenübernahmeerklärung

Literaturbestellung für die JAV-Arbeit

Dein Kontakt im JAV-Bereich

Anne Grunewald & Jasmin Albert

Tel.: 0511 12400-427
jav@bw-verdi.de

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de